Willkommen und „Sawasdee“
I

 Geschäftsbedingungen - AGB


  • Wir bestellen für jede einzelne Veranstaltung frühzeitig die Waren und erhalten diese dann tagfrisch.
  • Wir beziehen 1A-Ware aus dem Münchner Schlachthof in den entsprechenden Frischemärkten für Fleisch, Fisch und Krustentiere mit Hersteller- bzw. Ursprungsgarantien.
  • Die Spezialgewürze, Gemüse und exotischen Früchte lassen wir extra aus Bangkok einfliegen.
  • Alle Gerichte sind original thailändisch, von uns hausgemacht und werden zum bestellten Uhrzeit-Termin nur für diesen Auftraggeber frisch zubereitet.
  • Der Mindest-Netto-Warenwert für eine Bestellung beträgt € 500,-- incl. MwSt., die Anlieferung ist in München-Stadt (ebenerdig!) kostenlos.
  • (Für besondere Feiertage, wie Weihnachten und Silvester/Neujahr, Ostern etc. gelten Sondervereinbarungen!)
  • Die Kosten für erschwerte Anlieferung, Etagentransport, weitere Entfernungen, die Abholung und End-Reinigung des Leergutes durch uns (obligatorisch!), werden nach Umfang und Auftragshöhe individuell zu Selbstkosten vereinbart.
  • Für den Anlieferung, Rücktransport und die End-Reinigung des Leergutes durch uns, fällt eine Kostenpauschale an, die nach Entfernung und Anzahl der Teile vereinbart wird.
  • Beschädigungen, Bruch oder Verlust an unseren leihweise zur Verfügung gestellten Geräten, Geschirr, Besteck, Mobiliar etc., sind vom Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert an uns zu erstatten.
  • Unser Angebot ist zunächst unverbindlich und freibleibend bis zu unserer endgültigen Auftragsbestätigung.
  • Dies gilt insbesondere für Preise von Lebensmitteln, da diese vom Weltmarkt abhängig sind.
  • Bei Rücktritt von einem erteilten Auftrag bis eine Woche vor dem fest reservierten Termin, ist eine Kostenpauschale von 1/3, innerhalb einer Woche 2/3 des Auftragswertes an uns zu bezahlen.
  • Bei Auftragserteilung ist in jedem Fall eine Anzahlung von 50 % auf den Auftragswert zu entrichten, der Rest bei Anlieferung am Tag der Veranstaltung in bar (oder Vorab-Überweisung, mit Eingang 1 Werktag vor der Veranstaltung).
  • Der gesamte Auftragswert ist jedoch spätestens bei Anlieferung in Bar zu begleichen; oder durch Vorausüberweisung.